Der Koalitionsvertrag sagt: „Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetz-licher Mindestlohn (ML) von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundeset gesetzlich eingeführt“. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AentG…“ Es sind Abweichungen durch Tarifverträge bis zum 31.12.2016 möglich. „Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindest-lohnniveau uneingeschränkt.“
Die Höhe des ML wird periodisch durch eine paritätische Kommission (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) überprüft, ggf. angepasst und über eine Rechtsverordnung verbindlich gemacht, erstmals zum 10.6.2017 mit Wirkung zum 1.7.2018.
Obwohl der Koalitionsausschuss( KV ) schon Ausnahmen zulässt, rufen Mitunterzeichner des KV - die CSU bereits jetzt nach „…weitere Ausnahmen vom gesetzlichen Min-destlohn sind unausweichlich…“, so Gerda Hasselfeldt, die Landesgruppenchefin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, zur „Rheinischen Post“ vor der Klausurtagung in Wildbad Kreuth (7./9.1.2014), und auch der CSU-Chef Horst Seehofer als Mitunterzeichner des KV teilt diese Meinung.
Der DGB-Vorsitzende, Michael Sommer, betont deshalb auch gegenüber der Nachrichtenagentur dpa „…der Mindestlohn von 8.50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Ja-nuar 2015. Darauf werden wir streng achten…“. Wir werden bald sehen, welches Gewicht diese Ankündigung hat.
Die Auswirkungen eines gesetzlichen ML unterstreicht eine Prognose – Expertise im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vom Mai 2013 Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass ein ML von 8,50 €/h mehr als 5 Millionen Arbeitnehmern zu Gute käme. Auf Grund des niedrigeren Lohnniveaus im Osten ergibt sich dort ein höherer Anteil (32 %) als im Westen (17 %). Wird ein ML von 10 €/h zugrunde gelegt, sind im Osten 42 %, im Westen 25 % aller Arbeitnehmer betroffen.
Obwohl mit der Einführung eines Mindestlohns ein solch desaströser Umstand in der Deutschen Lohnstruktur beseitigt wird, sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mit seinem neuen Präsidenten, Ingo Kramer, im flächendeckenden ML eine Gefahr für den Standort Deutschland. Diese Gefahr sehen die Vorstände der 30 Dax-Gesellschaften offensichtlich nicht, wenn ihre Einkommen sich seit der Jahrtausendwende verdoppelten und heute etwa das 54-fache eines durchschnittlichen Angestellten betragen. Die Prognose-Expertise zeigt auch, dass die Einführung eines Mindestlohns die Rentenwert Angleichung Ost/West beschleunigt:
Mit einem ML von 8,50 €/h z.B. ab 1.1.2014 würde der Rentenwert-Ost ab 1.7.2015 um 2,8 % steigen, d.h. 94,3 % des allgemeinen Rentenwerts (RW) erreichen; bei einem ML von 10 €/h sich um weitere 2 % erhöhen und damit 96,3 % des RW betragen.
Henry Damm